Die Beendigung der Sequestration kann, muss aber nicht an Bedingungen geknüpft sein.
Die Rückgabe resp. Herausgabe des sequestrierten Gegenstandes kann an den Eintritt gewisser Bedingungen geknüpft sein:
- Dokumentennachweis, dass der eine Hinterleger offensichtlich nicht berechtigt ist (Geständnis des Diebstahls)
- Dokumentennachweis, dass das Erwerbsgeschäft ungültig war
- usw.