Die Verbreitung der Sequestrations-Verhältnisse ist gering bzw. die Parteien veranlassen informell eine Sequestration, sind sich deren aber nicht bewusst.
Entscheidend sind:
- Auswahl der Person des Sequesters
- seriös
- kompetent
- unabhängig
- frei von Interessenkonflikten, Fremd- und Eigeninteressen
- Ausgestaltung des Sequestrations-Agreements
- analog eines Dokumentenakkreditivs
- Festlegung dualer Haupt-Herausgabevoraussetzungen
- Anweisung des Richters zur Herausgabe an den berechtigt Erklärten
- Gemeinsame Erklärung der Hinterleger