Motive
- Verhinderung der Verfügung durch einen Nichtberechtigten
Ziel
- Schutz durch Uebertragung auf einen Dritten (Sequester)
Die Verfolgung des Sicherungszwecks geschieht ähnlich des Vorgehens im Escrow-Verhältnis:
» Informationen zum Escrow-Management
Rechtsnatur
- Sonderfall gemeinsamer Hinterlegung; umstritten: ein Teil der Lehre betrachtet die Sequestration als ein gegenüber der Hinterlegung eigenständiges Institut.