Als Sicherungsobjekte kommen in Frage:
- Vertretbare Sachen (Gattungsware)
- unvertretbare Sachen (Speziesware)
Bei Gattungsware liegt ein sog. „depositum irregulare“ (OR 481) vor, welche ins Alleineigentum des Sequesters übergeht.
Informationen zur Sequestration: gemeinsame Hinterlegung einer umstrittenen Sache